Klassenelternbeirat


Der sogenannte Klassenelternbeirat wird für 2 Jahre gewählt und besteht i.d.R. aus mind. 3 Personen. Das sind:

  • 1. Elternvertreter/-vertreterin
  • 2. Elternvertreter/vertreterin (Stellvertreter/-vertreterin) und
  • Schriftführer/Schriftführerin
  • darüber hinaus sind noch weitere Elternvertreter/-vertreterinnen möglich.

Jedes Elternteil hat bei den Wahlen und Abstimmungen in der Elternversammlung jeweils eine Stimme pro Kind. Erscheint nur ein Elternteil, hat dieser zwei Stimmen pro Kind (SchulG § 69 Abs. 3). Das gilt auch bei einem alleinerziehenden Elternteil.

Der Klassenelternbeirat wählt aus seiner Mitte das stimmberechtigte Mitglied für den Schulelternbeirat.

Der Klassenelternbeirat kann untereinander bestimmen, wer welche Aufgaben übernimmt.
Aufgaben des Klassenelternbeirates sind u.a.:

  • Sie vermitteln zwischen Eltern und Lehrkräften und ggf. Schulleitung.
  • Sie laden zu Elternabenden unter Absprache mit den Lehrkräften ein.
  • An der Moorwegschule lädt der Schulelternbeirat zum 1. Elternabend der Erstklässler ein. Alle weiteren Einladungen, zu den i.d.R. halbjährlich stattfindenden Elternabenden, erfolgen dann über die gewählten Klassenelternbeiräte.
  • Die/der 1. Elternvertreter/-vertreterin nimmt an Zeugnis- und Klassenkonferenzen der Klasse beratend teil.

 


Schulelternbeirat


Der Schulelternbeirat (SEB) besteht aus allen gewählten Mitgliedern der Klassenelternbeiräte, dabei sind pro Klasse die Elternvertretungen. mit dem SEB-Mandat stimmberechtigt. Alle Mitglieder treffen sich 2x im Schuljahr zur öffentlichen SEB-Sitzung. Der Schulelternbeirat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand. Das sind:

  • 1. Vorsitzende/Vorsitzender
  • 2. Vorsitzende/Vorsitzender (Stellvertreterin/Stellvertreter) und
  • Schriftführerin/Schriftführer

Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft. Der Schulelternbeirat wählt neben dem Vorstand

  • Vertretungen für das oberste Beschlussgremium - die Schulkonferenz
  • Vertretungen für die Fachkonferenzen
  • Vertretungen für den Kreiselternbeirat
  • ggf. höchstens 5 Vertreter/Vertreterinnen für einen Schulleiterwahlausschuss

Die Vertretungen für Schul- und Fachkonferenzen müssen nicht zwingend gewählte Elternvertretungen sein. Jedes Elternteil darf sich aufstellen lassen und gewählt werden. Der Vorstand, sowie die Vertretungen für den Kreiselternbeirat oder einen Schulleiterwahlausschuss müssen jedoch zwingend ein gewähltes Mitglied des Klassenelternbeirates sein.

In der SEB-Sitzung:

  • werden aktuelle Themen besprochen, die die Schule betreffen
  • die Schulleitung nimmt als Gast teil und berichtet über Belange der Schule
  • werden Themen diskutiert und formuliert, über die in der Schulkonferenz abgestimmt werden soll.
  • werden die Mitglieder für die Schulkonferenz und Fachkonferenzen gewählt (Mitglieder müssen nicht EV)
  • wird aus den eigenen Reihen ein SEB-Vorstand für jeweils eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Der SEB-Vorstand stellt das Bindeglied zwischen Eltern und Schulleitung dar. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern.

 

Der aktuelle Vorstand des Schulelternbeirates ist:

… Diana Lindner

… Arne Matzke

...Michel Meißner


1. Vorsitzende:
Diana Lindner

diana_lindner@web.de

 

04103-97573

 

 

 

 

Stellvertreter: 
Michel Meißner

Schriftführer:

Arne Matzke

arne@arne-matzke.de
04103 - 96 58 208


Kreiselternbeirat


Der Kreiselternbeirat (KEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte. Er greift Anregungen, Fragen oder Probleme von Schulelternbeiräten auf und leitet diese gegebenenfalls an die Schulaufsicht oder Schulträger weiter, um Lösungen zu finden oder Antworten zu erhalten.

Aktuelle gewählte Vertretung für die Moorwegschule:

Katharina Barbeau
katharina-barbeau@gmx.de

1. Vorsitzender des Kreiselternbeirates für Grundschulen:

Marco Weckbrodt

e-Mail: Marco.weckbrodt@gmx.de


Landeselternbeirat


Der Landeselternbeirat (LEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Landes- und Bundesebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Kreiselternbeiräte. Der Landeselternbeirat versteht sich als Interessenvertretung der Eltern. Er berät das für Bildung zuständige Ministerium in wichtigen allgemeinen Fragen und in Fragen des Bildungs- und Schulwesens, die die Belange der Eltern berühren.

Der Landeselternbeirat ist aber nicht gegenüber den Kreis- oder Schulelternbeiräten zur Weisung befugt.

Aktuell delegierter Vertreter für Grundschulen des Kreis Pinneberg:

Udo Radloff

e-Mail: udo.radloff@ae-nord.de
Link: http://elternvertretung-sh.de/

                                                                                                                                                                                                                               Foto Hintergrund: Pixabay