Schulgremien


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Hier kann die Schule aktiv gemeinsam gestaltet werden. Sie setzt sich zusammen aus Vertreter/Vertreterinnen der Lehrkräfte und der Eltern.
Der 1. Vorsitzende des Schulelternbeirates ist kraft seines Amtes gesetztes Mitglied der Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist paritätisch (zu gleichen Teilen) besetzt. Wenn auf der Schulkonferenz nicht alle Elterndelegierten anwesend sind, verliert die Elternschaft Stimmen. Deshalb werden immer auch Ersatzvertreter:innen gewählt, so dass die Elternschaft immer vollzählig auf der Schulkonferenz erscheinen kann.

 

Fachkonferenzen

Die Schulleitungen bilden für einzelne Fächer, Fächergruppen oder Fachrichtungen Fachkonferenzen. Sie tagen mindestens zweimal im Schuljahr. Zum Gremium der Fachkonferenzen gehören die betreffenden Lehrkräfte, die die entsprechende Lehrbefähigung haben oder im jeweiligen Fach unterrichten, und je zwei Vertretungen aus der Elternschaft. Die Elternvertretungen haben beratende Funktion.

 

Sowohl für die Schul- als auch die Fachkonferenzen können sich alle Eltern als Vertreter/Vertreterin wählen lassen.