Weitere allgemeine Information (Anmeldeverfahren, Schulkindbetreuung, etc.) finden Sie im Downloadbereich.
Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen können, bitten wir um eine kurze schriftliche Krankmeldung über den Krankmelde-Button
(unter der Menüleiste auf der Homepage) bzw. um eine Mail an moorwegschule.wedel@schule.landsh.de bis 8.00 Uhr des ersten Krankheitstages.
Bitte vermerken Sie unbedingt im Betreff den Namen und die Klasse des Kindes!
Zusätzlich verhalten Sie sich bitte so, wie mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes vereinbart (Nachricht per Mail, Kind aus der Klasse informieren o.ä.).
Nach dem 5. Schultag (ab dem 6. Schultag) ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Bitte versuchen Sie mit Ihren Kindern ohne Auto zur Schule zu kommen. Nutzen Sie Fahrrad, Roller oder den Laufbaus. Der Laufbus sind Verabredungen von Kindern und Eltern, gemeinsam zu Fuß zur Schule zu kommen. Sollten Sie mit dem Auto kommen müssen, parken Sie bitte weitläufig um die Schule herum und kommen den restlichen Weg zu Fuß. Dies dient dem Schutz Ihrer Kinder! Die Parkplatzsituation an und um die Moorwegschule herum ist schwierig. Es gibt an der Schule keine Parkplätze für Eltern.
Ablauf des Anmeldeverfahrens zur Einschulung
1. Meldebögen
Ab Sommer des Jahres vor der Einschulung tragen die Erzieherinnen ihre Beobachtungen zu den zukünftigen Schulkindern in den Meldebogen ein. Dieser wird mit den
Eltern besprochen und geht danach – mit der Einwilligung der Eltern – an die Grundschule.
2. Gespräch Schule - Kita
Herr Ebel und die Schulsozialarbeiterin besuchen alle Kitas und tauschen sich mit den Erzieherinnen über jedes Kind aus. Herrn Ebel ist der Austausch mit den Erzieherinnen sehr wichtig, um einen ganzheitlichen Eindruck von Ihrem Kind zu bekommen. Die Einwilligung hierfür geben Sie auf dem Meldebogen.
3. Anmeldung
Ab Anfang/Mitte Oktober erhalten Sie einen Brief mit allen wichtigen Informationen, Anmeldeunterlagen und einem Kennenlerntermin. Geben Sie die Unterlagen bitte
ausgefüllt entweder über den Postweg oder direkt über den Briefkasten an der Schule ab.
Kann-Kinder
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Ist Ihr Kind nach dem Stichtag 30.06. geboren und sind Sie bzw.
ist die Kita der Meinung, dass es schulfähig ist, ist Ihr Kind ein sogenanntes „Kann-Kind“. Da diese somit nicht auf unserer Liste der einzuschulenden Kinder stehen, rufen Sie bitte in der Schule
an.
In enger Absprache mit den Kitas wird genau geschaut, ob jedes einzelne Kann-Kind auch wirklich bereit für die Schule ist und den Schulalltag gut meistern kann.
Eine endgültige Entscheidung erhalten Sie ungefähr bis Mai.
Schulwunsch
Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besucht, als die, von der Sie zur Anmeldung eingeladen wurden, gilt folgendes: Sie müssen immer das
Anmeldeverfahren an der Schule durchlaufen, von der Sie die Einladung erhalten haben! Dort geben Sie dann Ihren Schulwunsch an. Entschieden wird Ihr Antrag erst im Mai/Juni unter
Berücksichtigung der von der Schulkonferenz festgelegten Kriterien zur Aufnahme und unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten - dies gilt auch für Geschwisterkinder.
4. Kennenlernen
Ab Anfang November kommen Sie und Ihr Kind in die Schule - den Termin haben Sie mit den Anmeldeunterlagen erhalten. Wir lernen Ihr Kind entweder im Einzelgespräch
oder Schulspiel kennen.
Alle einzuschulenden Kinder werden beim Schulspiel in kleine Gruppen eingeteilt. Lehrkräften und pädagogischem Personal führen mit den einzelnen Gruppen
spielerische Übungen durch und lernen Ihr Kind kennen. Das Schulspiel dauert ungefähr eine Stunde.
5. Schulärztliche Untersuchung
Über das 2.Schulhalbjahr verteilt (ca. Januar bis Juli) findet die schulärztliche Untersuchung statt, zu der Sie rechtzeitig eingeladen werden.
6. Unterstützung
Ist Herr Ebel und/oder die Kita der Meinung, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht, um ihm einen guten Start in das Schulleben zu ermöglichen, lädt Herr
Ebel Sie gegebenenfalls erneut zu einem Gespräch ein, um die unterschiedlichen Unterstützungsangebote mit Ihnen zu besprechen und ggf. zu veranlassen.
Weiter Informationen finden Sie im Downloadbereich.
Es gelten laut Schulkonferenz 11/2022 folgende Kriterien mit entsprechender Gewichtung für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler
Information
Alle Grundschulen in Schleswig-Holstein sind verlässlich. Für die Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe beträgt die verlässliche Schulzeit täglich mindestens vier Zeitstunden (MWS: 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr), für die Kinder der 3. und 4. Jahrgangsstufe täglich mindestens 5 Zeitstunden (MWS: 8.15 Uhr bis 13.30 Uhr).
Der Schultag ist durch den Hauptstundenplan verbindlich und verlässlich geregelt. Trotzdem tauchen durch den Ausfall von Lehrkräften immer wieder Situationen auf, die ein Abweichen vom Hauptstundenplan unvermeidbar machen. Diese Situationen erfordern einen Maßnahmenkatalog, der die Verlässlichkeit des Schultages – trotz des Ausfalls von einer oder mehreren Lehrkräften – so weit wie möglich garantiert.
Dennoch kann es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen im Extremfall zu einem Unterrichtsausfall kommen. Darüber werden die Eltern umgehend schriftlich (per Mail) oder telefonisch (Telefonliste) informiert. Kein Schulkind wird nach Hause geschickt, das dort nicht versorgt werden kann. Nicht versorgte Kinder werden in anderen Klassen oder in der Betreuten Grundschule untergebracht.
Maßnahmen, wenn eine Lehrkraft ausfällt (laut Schulkonferenz 11/2022)
Sie können für Ihr Kind in besonderen Situation einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dieser Antrag muss schriftlich, unter Angabe des Zeitraums und des Grundes, sein. Diesen Antrag erhält die Klassenlehrkraft. Sollten die angefragten Tage an die Ferien angrenzen, muss dieser Antrag bei der Schulleitung (Herrn Ebel) gestellt werden. Eine solche Genehmigung ist nur einmalig in der Grundschulzeit möglich und stellt eine Ausnahme dar.